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Ist Goldwaschen in der Schweiz erlaubt?
Goldwaschen ist in der Schweiz in den meisten Kantonen erlaubt. Es gibt manchmal Einschränkung bei den Geräten (Goldwaschpfanne und Schaufel ist in der Regel in Ordnung) oder bei Flussabschnitten. Einige Kantone oder Gemeinden verlangen, dass vorgängig eine Bewilligung gelöst wird, insbesondere wenn die Goldwasch-Schleuse zum Einsatz kommen soll. Nur ein Kanton verbietet das Goldwaschen vollständig.
Wo ist Goldwaschen in der Schweiz erlaubt und wo nicht?
In der Zentralschweiz, der Westschweiz, dem Wallis und Graubünden ist Goldwaschen auf weiten Gebieten erlaubt. Bewilligungen sind nötig im Kanton Bern, in der Ostschweiz, im Mittelland, im Tessin, in Genf und in vielen “goldreichen” Gemeinden des Kantons Graubünden.
Vollständig verboten ist das Goldwaschen im Kanton Neuenburg und mit Ausnahme eines Flussabschnitts der Töss auch im Kanton Zürich.
Das sind nur sehr grobe Angaben der Regulierungen. Die Vorschriften ändern immer wieder. Erkundige dich deshalb immer mit einer Internetsuche unter Angabe des Kantons und der Gemeinde, bevor du losziehst. Die Schweizerische Goldwäschervereinigung versucht, einen aktuellen Überblick über die Regulierungen zu geben – kann aber auch nicht für alle neusten und korrekten Angaben garantieren. Im Buch „Gold in der Schweiz“ findest du als ansprechende Visualisierung eine Übersichtskarte der Regulierungen pro Kanton.
Was sind Gründe, dass Goldwaschen reguliert wird?
Heutzutage ist auch ein Nischen-Hobby wie Goldwaschen nicht mehr vor Regulierung geschützt. Regulierung ist in den letzten 25 Jahren mit zunehmender Staats-Gläubigkeit ein ausgesprochener Gesellschaftstrend geworden. Für breiter Interessierte gibt AvenirSuisse einen guten Überblick.
Einheimische Anspruchsgruppen machen ihre Interessen geltend
Nach rund 20 Jahren freiem Hobby Goldwaschen begann die Regulierung in den 1990er-Jahren in den beiden Kantonen Tessin und Graubünden. Einheimische Anspruchsgruppen wie Fischer, Jäger, Strahler/Mineraliensammler aber auch Bauern begannen gegen die meist „ausserkantonalen Eindringlinge“ zu lobbyieren. Strahler verlangten Gleichberechtigung mit Patenten (Tessin) und in Disentis überzeugten Einheimische die Gemeindebehörde zu einem Verbot. Dieses hielt jedoch vor Gericht nicht stand.
Da die Tourismus-Vertreter durchaus Interesse am Goldwaschen zeigten, wurde auf dem Weg eines Gemeinde-Gesetzes eine Lösung mit freien und verbotenen Flussabschnitten gefunden. In den 2010er-Jahren ahmten die Nachbargemeinden von Disentis dieses Gesetz nach, ergänzten aber noch mit einer Bewilligungspflicht inklusive Tagesgebühr (i.d.R. rund CHF 20). Da zunehmend auch Einheimische ihre Freude am Goldwaschen fanden, hielten Einheimischen-Tarife Eingang in die Gesetze.
Befürchteter Dichtestress
Befürchteter Dichtestress und die den Goldwäschern attributierte geringe ökonomische Wertschöpfung lassen in den Bünder Tourismus-Orten immer skurilere Gesetze entstehen. Interessanterweise kam noch keine Bündner Gemeinde auf die Idee, statt Gebühren eine Goldwasch-Bewilligung gegen einen Mindest-Aufenthalt von einer oder zwei Nächten in einem Hotel oder Camping der Region abzugeben.
Mangels Gesetzes-Lücken muss die Fischerei-Gesetzgebung herhalten
Schon die mittelalterlichen Lehnherren hatten Schwierigkeiten, das Goldwaschen in ihre straffen Bergrechte einzuordnen, weshalb es oft mit Freiraum verbunden war. Goldwaschen findet „über Tage“ statt und passt insofern nicht so richtig ins Bergrecht. Das Bergrecht (CH: Bergregal) regelt das Verfügungsrecht über mineralische Rohstoffe. Es ist in der Schweiz in kantonaler Hoheit. Nur Graubünden hat es an die Gemeinden übertragen. Und darauf greifen die Bündner Gemeinden zurück, wenn sie Goldwaschen regulieren.
Die kantonalen Bergregale sind auf Grund der geringen historischen Bedeutung meist nur kurze Grundsätze. Erst in den letzten 10 Jahren entstehen immer mehr kantonale Bergbaugesetze auf Grund der zunehmenden Bedeutung der Geothermie. Die Kantone verwenden deshalb meist die Fischerei-Gesetzgebung als Aufhänger zur Regulierung des Goldwaschens. Meist wird die durch Goldwäscher verursachte Trübung und der Schutz der Brut geltend gemacht. Goldwäscher verursachen jedoch eine minimale Trübung und graben nicht dort, wo Fische laichen. Trotzdem ist in den meisten Regulierungen das Goldwaschen während der Winterzeit untersagt (in der Regel zwischen November und April).
Wie sind die bestehenden Regulierungen zu beurteilen?
Goldwasch-Reguierungen in der Schweiz sind Stückwerk und opportunistisch auf Grund von Interessenvertretung, Einzelereignissen oder „kantonalem Nachbarschafts-Wettbewerb“ entstanden.
Wenn ein einflussreicher Regierungsvertreter, hoch zu Ross den Fluss hochreitend, in ein ungefülltes Goldwäscher-Loch stürzt, kann es durchaus sein, dass anschliessend ein ganzer Kanton unter strengen Goldwasch-Regulierungen zu leiden hat. Reitet man heutzutage noch den Fluss hoch? Sucht man heutzutage noch nach Gold?
Wo Menschen – auch vereinzelt Goldwäscher – Mass und Anstand vermissen lassen, ist eine beliebte Schlussfolgerung, den Erlass von Gesetzen folgen zu lassen. Wie oben erläutert haben wir aber insgesamt stärkere Treiber identifiziert als einzelne, in übermässigen Goldrausch gefallene Hobby-Digger.
Konsequent ist es – aber vermutlich zu idealistischer Umweltschutz – wenn auch Fischer das Bachbett nicht mehr betreten dürfen (Beispiel Neuenburg). Die Schweizer Goldwasch-Regulierung weist zu klare Anzeichen von Überregulierung auf. Die Nidwaldner Behörden konnten nicht erklären, weshalb ein Kanton das Goldwaschen reguliert, obwohl auf dem ganzen Kantonsgebiet (leider) kein Gold vorkommt. Ein Fall für den rostigen Paragraphen.
Auffällig ist, dass viele Goldwasch-Regulierungen als Merkblätter ausgestaltet sind. Merkblätter sind Verwaltungsverordnungen, keine Rechtsverordnungen. Sie richten sich eigentlich an die Verwaltung, unglücklicherweise werden sie aber oft auch an Private gerichtet. Verwaltungsverordnungen können keine Rechte und Pflichten schaffen. Eine Bindungswirkung gegenüber Gerichten und Privaten schaffen nur Rechtsverordnungen.
«Es gibt zu viele Gesetze, und sie sind auch noch schlecht gemacht» gilt nicht nur für die Goldwäscher, sondern für unsere Gesellschaft. Es sind nicht Volk und Parlament, die die Gesetzesflut verursachen. Es ist die Exekutive, also die Verwaltung, die die überwiegende Anzahl aller Gesetzesprojekte beginnt oder in Eigenkompetenz Verordnungen erlässt. Das hat eine Studie der ETH über die Erlasse zwischen 1972 und 2022 ergeben. Das dürfte auch für unsere Nachbarländer gelten. Auch sie schränken ihre Entwicklung bedenklich ein, wenn die EU als ein Gebilde toleriert wird, das täglich mindestens einen neuen Rechtsakt erlässt.
Wie soll ich mich verhalten, damit Goldwaschen Freude bereitet?
Seit ihrer Gründung im Jahr 1989 hat die Schweizerischen Goldwäschervereinigung (SGV) immer dazu aufgerufen, in der Schweiz keine Maschinen (sog. Dredges) zum Goldwaschen einzusetzen. Im Vergleich zum Ausland sind die Verhältnisse in der Schweiz dazu zu kleinräumig. Die übewiegende Mehrheit der Goldwäscher hat sich darangehalten und tut das heute noch. Dies ist ein gutes Beispiel, wie durch ständiges Wiederholen ein erwünschtes Verhalten erzielt werden kann. Schweizer Dredger waren und sind unter Goldwäschern „verpönt und geächtet“.
Im Jahr 2008 hat die SGV einen Ehrenkodex erstellt, in dem die wichtigsten Verhaltensgrundsätze festgehalten sind. Den Ehrenkodex findest du auch im Buch „Gold in der Schweiz“. Auch wenn du nicht Mitglied der SGV bist, wäre es schön, du würdest ihn trotzdem respektieren. Mit den folgenden kleinen Tipps machst du nicht nur dir Freude, sondern auch deinen Mitmenschen:
- Nimm beim Goldwaschen gefundene Metall-Reste (Nägel, etc.) und Fischerblei mit nach Hause zur fachgerechten Entsorgung. Die Fischer werden es dir danken. Gegen eine Tonne Blei bleiben nach jeder Fischereisaison allein in Bündner Gewässern liegen – so die Schätzung.
- Sei freundlich mit den Bauern und Grundeigentümern vor Ort. Frage, bevor du dein Auto parkierst oder über eine Wiese gehst (nur im Wald besteht freies Durchgangsrecht).
- Fülle deine im Bach gegrabenen Löcher am Ende des Tages mit einigen grossen Steinen wieder zu, sodass beim nächsten Hochwasser die Spuren schneller „renaturiert“ werden.
- Berücksichtige lokales Gewerbe vor Ort. Bündner Nusstorte oder Entlebucher Käse munden besser als was du im Mittelland einkaufst. Auch ein Abendessen vor Ort nach einem anstrengenden Tag ist eine ausgezeichnete Idee.